Regel | Regeltext | Bemerkungen |
R 110..122 | | textliche Änderungen, für uns weniger relevant |
R 123 | Leiter Wettkampfvorbereitung a sicherzustellen, dass die Laufbahn, die Anlaufbahnen, die Wettkampfanlagen für die technischen Wettbewerbe sowie alle Anlagenausstattungen und Wettkampfgeräte den Regeln entsprechen. b für das Aufstellen und Entfernen der Anlagen und Geräten in Übereinstimmung mit dem Stell- und Ablaufplan für die Veranstaltung wie er von den Technischen
Delegierten genehmigt wurde c sicherzustellen, dass die Wettkampfbereiche in Übereinstimmung mit diesem Plan wettkampfbereit sind. d für die Prüfung und Markierung aller persönlichen Geräte, die für den Wettkampf in Übereinstimmung mit Regel 187.2 zugelassen sind. esicherzustellen, dass
die notwendige Zertifizierung nach Regel 135 vor der Veranstaltung erfolgt ist. | exakter gefasst, ergänzt |
R 125.2 |
Schiedsrichter
Die Schiedsrichter stellen sicher, dass die Wettkampfregeln (und die anzuwendenden Durchführungsbestimmungen) eingehalten werden und entscheiden alle Angelegenheiten, die während der Veranstaltung (beginnend im Aufwärmbereich und Callroom sowie bis nach der Veranstaltung einschließlich der Siegerehrung)
auftreten und für die es in diesen Regeln (oder in den anzuwendenden Durchführungsbestimmungen) keine Regelung gibt.
Nationale Bestimmung DLV Für disziplinare Maßnahmen zwischen Mixed Zone und Siegerehrung ist der Wettkampfleiter zuständig. | Der
Schiedsrichter hat mit dieser Definition neben dem Wettkampfbereich auch den Bereich ab Mixed Zone bis zur Siegerehrung abzudecken. Zur Umsetzung wurde national beschlossen die Zuständigkeit dem Wettkampfleiter zu zuordnen. |
R 125.2 | Schiedsrichter
Im Fall einer disziplinarischen Angelegenheit besitzt der Schiedsrichter Callroom die Entscheidungsbefugnis vom Aufwärmbereich bis zur Wettkampfstätte. In allen anderen Angelegenheiten hat der jeweilige Schiedsrichter für den Wettbewerb, an dem der Wettkämpfer teilnimmt oder teilgenommen hat, die Entscheidungsbefugnis.
Der Schiedsrichter soll jede Entscheidung (unabhängig ob sie in eigener Zuständigkeit oder als Reaktion auf einen Einspruch erfolgte) auf
der Basis jedes sich ergebenden Anhaltspunktes überdenken, sofern die neue Entscheidung noch umgesetzt werden kann. Üblicherweise sollte ein solches Überdenken nur vor der Siegerehrung für den entsprechenden Wettbewerb oder einer entsprechenden Entscheidung der Jury erfolgen. |
Abgleich zu 146.8. Damit soll eine vernünftige Zeitbegrenzung festgelegt werden, bis wann ein Überdenken möglich ist. |
R 128 | Zeitnehmer und Zielbildauswerter und
Transponder-Zeitnehmer
1. Bei Handzeitnahme müssen entsprechend der Zahl der gemeldeten Wettkämpfer ausreichend viele Zeitnehmer eingesetzt werden. Einer von ihnen ist als Obmann zu bestimmen. Er weist die Zeitnehmer in ihre jeweiligen Aufgaben ein. Wird ein vollautomatisches Zielbildsystem oder ein Transponder-System benutzt, handeln die Zeitnehmer zur Absicherung bei Ausfall des Zielbildsystems.
2. Die Zeitnehmer, Zielbildauswerter und Transponder-Zeitnehmer handeln gemäß
den Bestimmungen in Regel 165.
3. Wird ein vollautomatisches Zielbildsystem benutzt, sind ein Obmann und eine ausreichende Zahl an Assistenten für die Zielbildauswertung einzusetzen.
4. Wird ein Transponder-System benutzt, sind ein Obmann und eine ausreichende Zahl an Assistenten für Transponderzeitnahme einzusetzen. | Ergänzung durch Einführung des Obmanns Transponder-Zeitnahme. |
R 141.1 | Alters- und Geschlechtsklassen
Die Teilnahme an Wettkämpfen gemäß diesen Regeln kann wie folgt nach
Altersklassen unterteilt erfolgen : Youth Boys and Girls (U 18): jeder Athlet, der am 31.12. des Wettkampfjahres 16 oder 17 Jahre alt ist, Junior Men und Women (U 20): jeder Athlet, der am 31.12. des Wettkampfjahres 18 oder 19 Jahre alt ist, Master Men und Women: jeder Athlet, der seinen 35. Geburtstag erreicht hat | |
R 142 | Meldungen
Nationale Bestimmung DLV Athleten, die grundsätzlich ein gültiges Teilnahmerecht haben, aber deren Teilnahme z.B. durch Beschränkung auf Teilnehmer einer bestimmten Verbandsorganisation ausgeschlossen ist, können vom Wettkampfleiter 'außer Wertung' aufgenommen
werden. In diesem Fall sind sie nur an der ersten Runde eines Laufwettbewerbes bzw. den ersten drei Versuchen eines technischen Wettbewerbes teilnahmeberechtigt. | Klärung wie mit Wettkämpfern „außer Wertung“ zu verfahren ist. |
R 143.1 | Kleidung, Schuhe und Startnummer
Anmerkung: Die zuständige Verbandsebene kann in den Bestimmungen für eine Veranstaltung festlegen, dass die Trikots der Wettkämpfer auf der Vorder- und Rückseite die gleiche Farbe haben müssen.
Nationale Bestimmung DLV:
Trikots müssen bei allen Veranstaltungen spätestens ab 2014 die gleiche Farbe auf Vorder- und Rückseite haben. | Im Regelwerk wollte man sich nicht eindeutig zur Farbe des Trikots festlegen sonder hat es zu den Bestimmungen für verschiedenen Veranstaltungen
gepackt |
R 144.2 | Unterstützung der Wettkämpfer
(g) Geräte, die der Wettkämpfer während des Laufes
mitführt und die zur Messung der Herzfrequenz, der Geschwindigkeit oder zum Schrittzählen geeignet sind, sofern diese nicht zur Kommunikation mit einer anderen Person genutzt werden können. | Pulsmessgeräte gehören damit nicht zur unerlaubten Unterstützung. |
R 146.3 | Einsprüche und Berufungen
Jeder Einspruch muss von einem Wettkämpfer, einer in seinem Namen handelnden Person oder von einem offiziellen Vertreter einer Mannschaft mündlich dem Schiedsrichter vorgetragen werden. Diese Person oder
diese Mannschaft darf nur dann Einspruch einlegen, wenn sie an derselben Runde des Wettbewerbs teilnimmt, auf den sich der Einspruch (oder die nachfolgende Berufung) bezieht (oder wenn sie an einer Veranstaltung teilnimmt, bei der eine Mannschaftspunktewertung erfolgt). | Klarstellung:
„muss ein berechtigtes Interesse an dem betreffenden Wettbewerb haben“ war nicht deutlich genug |
R 146.4 | Einsprüche und Berufungen
(b) ... Unabhängig davon, ob es eine Disqualifikation gab oder nicht, hat der
Schiedsrichter das Recht, den Lauf für ungültig zu erklären und ihn wiederholen zu lassen, wenn dies nach seiner Meinung gerechtfertigt ist. | Durch die textliche Änderung soll stärker betont werden, dass z.B. ein Start unter Vorbehalt beim Einsatz eines Fehlstartkontrollgerätes
nicht möglich ist. |
R 146.6 | Einsprüche und Berufungen ... Sie ist schriftlich abzufassen und vom Wettkämpfer, von einem vom Wettkämpfer Beauftragten oder vom Team beauftragten Offiziellen zu unterzeichnen. Als Gebühr müssen
US $ 100 oder der Gegenwert in anderer Währung beigefügt werden, die bei Zurückweisung der Berufung verfällt. Ein Wettkämpfer oder Team kann nur dann Berufung einlegen, wenn er an derselben Runde des Wettbewerbs teilnimmt, auf den sich die Berufung bezieht (oder wenn er an einer Veranstaltung teilnimmt, bei der eine Mannschaftspunktewertung erfolgt). | Einsprüche sollen nur möglich sein, wenn man direkt betroffen ist. Anpassung an 146.3 |
R 146.8 | Einsprüche und Berufungen
Die Jury soll eine
Entscheidung neu überdenken, wenn neue schlüssige Beweismittel vorgebracht werden, vorausgesetzt, die neue Entscheidung kann umgesetzt werden. Normalerweise sollte ein Überdenken nur dann erfolgen, wenn die Siegerehrung für den betreffenden Wettbewerb noch nicht stattgefunden hat, sofern die zuständige Verbandsorganisation die Gesamtsituation nicht anders bewertet. | Damit soll eine vernünftige Zeitbegrenzung festgelegt werden, bis wann ein Überdenken möglich ist. Aber sollten wider Erwarten Umstände eintreten kann es durch die Verbandsorganisation erneut überdacht werden. |
R 147 | Gemischte Wettbewerbe
Anmerkung: Wenn gemischte Wettbewerbe in technischen Wettbewerben stattfinden, sollen getrennte Ergebnislisten geführt und die Ergebnisse nach Geschlechtern getrennt veröffentlicht werden. | |
R 149.2 | Gültige Leistungen
Leistungen von Wettbewerben, die normalerweise im Stadion durchgeführt werden und die im konkreten Fall außerhalb klassischer Leichtathletik-Wettkampfstätten (wie z.B. solche auf Marktplätzen, Stränden oder anderen Sportstätten) erreicht wurden, sind nur dann gültig und für alle Zwecke
anzuerkennen, wenn sie unter allen folgenden Bedingungen erzielt wurden:
a) der nach Regel 1 bis 3 zuständige Verband hat der Veranstaltung eine Genehmigung erteilt;
Erläuterung: Für den Bereich des DLV muss die Genehmigung von DLV, EA oder IAAF erfolgt sein.
b) eine hinreichende Anzahl von Nationalen Technischen Offiziellen ist für die Veranstaltung benannt und dort im Einsatz;
Erläuterung: Für den Bereich des DLV muss mindestens die Verbandsaufsicht dem
aktuellen Panel der Nationalen Technischen Offiziellen angehören (bzw. vom BA Wettkampforganisation als adäquat eingestuft sein) und für die Veranstaltung vom BA Wettkampforganisation eingesetzt sein.
c) soweit zutreffend müssen Anlagen und Geräte den jeweiligen Regeln entsprechenden;
Erläuterung: Es ist eine amtliche Vermessung am Tage der Veranstaltung durchzuführen, und die Ergebnisse – insbesondere auch die ermittelten Neigungen – sind in einem offiziellen Protokoll
festzuhalten, der Verbandsaufsicht vorzulegen und dem Veranstaltungsbericht beizufügen. | Klarstellung, wann Leistungen auf Anlagen außerhalb der Stadien anerkannt werden. |
R 162.2 | Der Start
Bei internationalen Veranstaltungen, ausgenommen den in der nachfolgenden Anmerkung erwähnten, sind die Kommandos des Starters in seiner Sprache, in Englisch oder in Französisch zu geben
a) Bei Läufen bis einschließlich 400m (einschließlich 4x200m, 4x400m und Schwedenstaffel gemäß Regel
170.1) lauten die Kommandos »Auf die Plätze« und »Fertig«. b) In Läufen länger als 400m (außer 4x200m, 4x400m und Schwedenstaffel) lautet das Kommando „Auf die Plätze“. Alle Läufe sind vom Starter mit einem Schuss aus einem nach oben gerichteten Revolver zu starten. | Durch offizielle Einführung der Schwedenstaffel wurden Anpassungen bei der Startregel 162.2-6 notwendig |
R 162.4 | Der Start
In Läufen länger
als 400m (außer 4x200m, 4x400m und Schwedenstaffel) sind alle Starts aus dem Stand zu machen. Nach dem Kommando „Auf die Plätze“ muss der Läufer auf die Startlinie zugehen und seine Startposition hinter der Startlinie einnehmen (und vollständig innerhalb seiner ihm zugewiesenen Bahn, wenn der Lauf in Bahnen gestartet wird). Ein Wettkämpfer darf in seiner Startstellung keinen Teil des Bodens mit einer oder beiden Händen und/oder die Startlinie oder den Boden davor mit den Füßen berühren. Wenn
Sobald der Starter davon überzeugt ist, dass alle Wettkämpfer ruhig in der korrekten Startstellung verharren, ist der Revolver abzufeuern. | Klarstellung zur Fertigstellung. |
R 162.7 | Der Start
Ausgenommen im Mehrkampf muss jeder Läufer, der für einen Fehlstart verantwortlich ist, disqualifiziert werden. | Für U14 und jünger bleibt die alte Regelung erhalten (ein individueller Fehlstart).
Für U16 ist die neue Regel anzuwenden. |
R 162.8 | Der Start
Im Fall
eines Fehlstarts verfahren die Startordner wie folgt: Ausgenommen beim Mehrkampf müssen sie den/die für den Fehlstart verantwortlichen Läufer disqualifizieren, indem sie ihm eine vor ihm hochgehaltene rot-schwarze (diagonal halbierte) Karte zeigen und an den jeweiligen Bahnkästen die entsprechende Anzeige aufziehen. Im Mehrkampf ist/sind im Fall eines ersten Fehlstarts der/die für den Fehlstart verantwortliche/n Läufer durch Zeigen einer vor ihm/ihnen hochgehaltenen
gelb-schwarzen
(diagonal halbierten) Karte zu verwarnen und gleichzeitig ist an den jeweiligen Bahnkästen die entsprechende Anzeige aufzuziehen. Zugleich sind alle anderen Läufer des Laufes von einem oder mehreren Startordnern durch vor ihnen hochgehaltene gelb-schwarze (diagonal halbierten) Karten davor zu warnen, dass jeder, der einen weiteren Fehlstart begeht, disqualifiziert wird. Im Fall weiterer Fehlstarts ist/sind der/die für den Fehlstart verantwortliche(n) Läufer zu disqualifizieren und ihm/ihnen eine rot-schwarze Karte zu zeigen und an den jeweiligen Bahnkästen die entsprechende Anzeige aufzuziehen.
| Einführung einer neuen Karten zur Unterscheidung, ob es sich um einen Fehlstart handelt oder um eine disziplinarische Maßnahme durch den Schiedsrichter. Die Anzeige an den Bahnkästen bleibt bei gelb und rot.  
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R 163.4 | Der Lauf – Bahn-Übertretung
...dadurch keinen wesentlichen Vorteil gewinnt und dabei keinen anderen Läufer rempelt oder sperrt, um ihn am Fortkommen zu hindern. Anmerkung: Ein wesentlicher Vorteil schließt die auf irgendeine Weise erzielte Verbesserung der Position ein, einschließlich der Rückkehr in den Lauf aus einer „eingesperrten“ Position, bei der man jenseits der Innenkante der Laufbahn getreten oder
gelaufen war. | Die Änderung erfolgt um konsistent zu 163.2 zu sein und klarzustellen, dass ein Wettkämpfer, wenn er eingesperrt ist, nicht nach Innen ausweichen kann. |
R 163.9 | Der Lauf – Windmessung
Nicht-mechanische Windmessgeräte müssen bei allen Veranstaltungen gemäß Regel 1.1a, b, c, d, e, f, g und h benutzt werden und sind Voraussetzung für die Anerkennung eines Weltrekords.
Nationale Bestimmung DLV: Für die Anerkennung als deutscher Rekord sind
Windmessungen mit mechanischen Windmessgeräten bis 31.12.2011 zulässig.
Nationale Bestimmung DLV: Bei Wettbewerben der U14 wird kein Wind gemessen. |
Die Einschränkung auf Ultraschall wurde aufgehoben.
mechanische Windmessgeräte also auch
im DLV nicht mehr zulässig
(und jünger)
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R 166.4 R 166.6 | Auslosen und Setzen von Bahnen
Anmerkung 3: In allen 800m Läufen, einschließlich Finalläufen, in denen aus irgendeinem Grund mehr Wettkämpfer
teilnehmen als Bahnen verfügbar sind, muss/ müssen der/die Technische(n) Delegierte(n) festlegen, welche Bahnen mit mehr als einem Wettkämpfer auszulosen sind.
Nationale Bestimmung DLV Der Wettkampfleiter kann aufgrund einer hohen Teilnehmerzahl und einer geringen Anzahl an vorherigen Runden auch anstelle eines Endlaufes mehrere Zeitendläufe ansetzen. In diesem Fall sind die Zeiten aus allen Zeitendläufen gleichberechtigt. Bezüglich der Bahnverteilung sind möglichst viele
leistungsgleiche Wettkämpfer unter Berücksichtigung der Bahngruppen in einem Lauf zu berücksichtigen. | Die Aufgabe, wer die Doppelbelegung von Bahnen festlegt, wurde den Technischen Delegierten zu geordnet.
Im DLV Bereich trifft der Wettkampfleiter die Festlegung.
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R 168.7 | Hürdenläufe
Außerdem muss ein Läufer disqualifiziert werden, wenn:
a) sein Fuß oder Bein im Augenblick der Überquerung neben der Hürde (an beliebiger Seite) unter dem Niveau der Oberkante der Hürde ist.
b) er nach
Meinung des Schiedsrichters irgendeine Hürde bewusst umstößt | Klarstellung, dass das Berühren der Hürde noch nicht zu einer Disqualifikation führt, aber das seitliche Vorbeiziehen entscheidend ist. |
R 170.1 | Staffelläufe
Die Standardstrecken sind: 4x100m, 4x200m, 100m-200m-300m-400m Schweden-Staffel (Medley Relay), 4x400m, 4x800m, 4x1500m. | Was gibt es alles für Staffelstrecken? Die gesamte Staffelregel wurde überarbeitet und neu sortiert. Mehr dazu siehe IWR2012. Auch Einzelheiten dazu, welche Teile der Staffelstrecken in Einzelbahnen zu laufen sind! |
... | ... | ... |
R 170.18 R 170.19 R 170.20 | Staffelläufe
Beim 4x100m- und 4x200m-Lauf dürfen alle Läufer, außer dem ersten, und in der Schwedenstaffel dürfen nur der zweite und dritte Läufer, höchstens 10m vor dem Wechselraum anlaufen (siehe Regel 170.3). In jeder Bahn ist diese erweiterte Anlaufzone deutlich zu kennzeichnen. Befolgt ein Wettkämpfer diese Regel nicht, ist seine Mannschaft zu disqualifizieren.
Bei den 4x400m-, 4x800m- und
4x1500m-Läufen und beim letzten Wechsel in der Schwedenstaffel ist es Wettkämpfern nicht erlaubt, außerhalb ihrer Wechselzone anzulaufen, sondern sie müssen innerhalb dieser Zone ablaufen. Wenn ein Wettkämpfer diese Regel nicht befolgt, ist seine Mannschaft zu disqualifizieren.
Die Läufer der letzten Teilstrecke der Schwedenstaffel und die Läufer der dritten und vierten Teilstrecke im 4x400m-Lauf müssen sich auf Anweisung des dafür bestimmten Offiziellen selbstständig ... |
Wegen Einführung der Schwedenstaffel ist die Ergänzung notwendig. |
R 180.2 | Allgemeine Bestimmungen – Aufwärmen am Wettkampfplatz
Hat der Wettkampf begonnen, ist es den Wettkämpfern nicht mehr erlaubt, für entsprechende Übungszwecke a) die Anlaufbahn oder den Absprungbereich zu benutzen, b) die Stabhochsprungstäbe zu benutzen, c) die Geräte zu benutzen, d) den Stoß-/Wurfkreis oder den Sektor mit oder ohne Geräte zu betreten. | Damit wurden die Sprungstäbe den Geräten gleichgestellt. Die Gefährdung bzw. die Störung durch das Üben mit Stäben im Wettkampfbereich wird damit unterbunden. |
R 180.5a |
Allgemeine Bestimmungen - Versuche
werden die letzten drei Durchgänge in der umgekehrten Reihenfolge durchgeführt, wie der Zwischenstand dies nach den ersten drei Versuchen ausweist. Die Reihenfolge des Schlussdurchgangs ist in der umgekehrten Reihenfolge durchzuführen, wie der Zwischenstand dies nach dem fünften Durchgang ausweist. | Die Änderung der Reihenfolge nach dem 5. Durchgang entfällt wieder. |
R 180.5 | Allgemeine Bestimmungen - Versuche
Anmerkung 3: Es ist für den Veranstalter zulässig in den Durchführungsbestimmungen festzulegen, wenn mehr als 8 Athleten in einem Wettkampf sind, dass alle Athleten 4 Versuche haben. | Sanktionierung einer Vorgehensweise, die bei Teammeetings oder Cups schon angewandt wurde. |
R 181.8 d | Vertikale Sprünge - Platzierung
betrifft es den ersten Platz, ist in Übereinstimmung mit Regel 181.9 zwischen diesen Wettkämpfern ein Stichkampf durchzuführen, es sei denn, es wird anderweitig entschieden, entweder nach Vorgaben in den Technischen Durchführungsbestimmungen, die für die Veranstaltung gelten, oder während der Veranstaltung, aber vor Beginn des Wettbewerbes, durch den Technischen Delegierten der
Veranstaltung, oder durch den Schiedsrichter, wenn ein Technischer Delegierter nicht berufen ist. | Klarstellung bis wann entschieden werden muss, ob es einen Stichkampf geben kann. |
R 181.9 e | Vertikale Sprünge - Stichkampf
Springt ein Wettkämpfer bei einer Höhe nicht, verwirkt er automatisch jeden Anspruch auf den besseren Platz. Bleibt danach nur noch ein Wettkampfer übrig, ist dieser zum Sieger zu erklären, ungeachtet ob er diese Höhe versucht hat . | Es kommt nicht aufs Überspringen an sondern nur, dass er einen Versuch unternimmt, d.h. es reicht anzulaufen oder sich nur hinzustellen und die Versuchszeit ablaufen zu lassen. |
R 183.11 | Stabhochsprung
Der Sprungstab darf am Griffende (zum Schutz der Hand) mit Lagen von Klebeband und am unteren Ende (zum Schutz des Stabes) mit Klebeband und/oder jedem anderen geeigneten Material umgeben sein. Klebeband am Griffende muss gleichmäßig aufgetragen sein mit Ausnahme der üblichen Überlappungen und
darf insbesondere nicht zu einer abrupten Veränderung des Durchmessers führen, wie etwa der Bildung einer Art „Ring“ am Stab. | |
R 183.12 |
Stabhochsprung
Bei Veranstaltungen gemäß Regel 1.1a, b, c, e und f darf die Aufsprungmatte nicht kleiner als 6m lang (hinter der Null-Linie und ohne Vorkissen), 6m breit und 0,8m hoch sein. Für andere Veranstaltungen soll die Aufsprungmatte nicht kleiner als 5m lang (ohne Vorkissen) und 5m breit sein. Die Vorkissen müssen in allen Fällen mindestens 2m lang sein. | Eindeutige Vorgabe für die Länge des Vorkissens um mehr Sicherheit zu erreichen |
R 185.1 |
Weitsprung - Der Wettkampf
c) während des Anlaufs oder des Sprungs irgendeine Art von Salto ausführt, oder
d) nach dem Absprung, aber vor der ersten Berührung der Sprunggrube die Anlaufbahn oder den Boden außerhalb der Anlaufbahn oder den Boden außerhalb der Sprunggrube berührt, oder ... Anmerkung 3: Es ist kein Fehlversuch, wenn der Wettkämpfer bei der Landung mit
irgendeinem Teil seines Körpers den Boden außerhalb der Sprunggrube berührt, es sei denn, bei der Berührung liegt ein Verstoß gegen Regel 185.1d oder e vor. | Alt c (den Boden zwischen der Absprunglinie und der Sprunggrube berührt) entfällt und wurde in d neu
formuliert |
R 187.1 | Allgemeine Bestimmungen – Offizielle Geräte
Einführung 500gr Speer, 3 kg Kugel und Hammer bei der weiblichen Jugend U18 Vgl. Maße/Masse Wurfgeräte IAAF 2012 | National werden Speer erst ab 1.1.2013
, Kugel und Hammer ab 1.1.2012 eingeführt. |
R 187.4 | Allgemeine Bestimmungen - Unterstützung
Zusätzlich dürfen Wettkämpfer beim Kugelstoßen und Diskuswerfen Kreide oder eine vergleichbare Substanz
auf dem Gerät aufbringen, die leicht entfernbar ist und keine Spuren hinterlässt. | Etwas was in der Praxis bereits üblich war, die Übertragung der Kreide von der Hand auf das Gerät, wird jetzt offiziell erlaubt, aber die Substanz muss leicht entfernbar sein. |
R 187.14 | Allgemeine Bestimmungen - Versuche
a) die Kugel oder den Speer anders loslässt, als es nach den Regeln 188.1 und 193.1 erlaubt ist.
b) nachdem er den Stoß-/Wurfkreis betreten hat und begonnen hat einen Stoß/Wurf auszuführen, mit
irgendeinem Teil seines Körpers die Oberseite des Kreisrings (oder die obere innere Kante) oder den Boden außerhalb des Stoß-/ Wurfkreises berührt,
c) beim Kugelstoß mit irgendeinem Teil seines Körpers irgendeinen Teil des Stoßbalkens, ausgenommen die Innenseite (ohne deren obere Kante, die als Teil der Oberseite gilt), berührt | Alter Text wurde versucht klarer zu fassen: - die Kugel regelwidrig stößt (oder fallen lässt) oder den Speer regelwidrig wirft anders als in den Regeln 188.1 und 193.1 erlaubt,
- wie mit dem Übergang von der
waagrechten Fläche zur senkrechten Fläche umzugehen ist.
|
R 191.9 | Hammerwurf – Hammer
Länge des Hammers (gemessen von der Innenseite des Handgriffs) höchstens bei 3kg und 4kg 119,5cm
bei 5kg 120,0cm bei 6kg und 7,25kg 121,5cm Vgl. Maße/Masse Wurfgeräte IAAF 2012 | Das Mindestmaß für die Länge des Hammerdrahtes entfällt. |
R 230.3a | Wettkampfmäßiges Gehen - Gehrichterobmann
Bei Wettkämpfen gemäß Regel 1.1a, b, c, d
und f darf der Gehrichterobmann einen Geher auch im Stadion disqualifizieren, wenn der Wettkampf im Stadion endet, oder auf den letzten 100 Metern disqualifizieren, wenn der Wettkampf ausschließlich auf der Laufbahn oder auf einem Straßenkurs stattfindet. Disqualifizieren darf der Gehrichterobmann in diesem Fall einen Geher, dessen Art der Fortbewegung offensichtlich gegen die Bestimmungen in Regel 230.1 verstößt und zwar unabhängig davon, wie viele
Rote Karten für diesen Wettkämpfer zuvor bereits beim Gehrichterobmann eingegangen sind. Ein auf diese Weise vom Gehrichterobmann disqualifizierter Geher darf den Wettkampf beenden. Er muss über die Disqualifikation bei der ersten möglichen Gelegenheit, nachdem er das Rennen beendet hat, vom Obmann oder seinem Assistenten unterrichtet werden, indem ihm eine rote Kelle gezeigt wird. | Der Gehrichterobmann darf auch auf den letzten 100 Metern disqualifizieren, unabhängig ob Stadion oder Straße |
R 230.4 | Wettkampfmäßiges Gehen – Gelbe Kelle
Ist ein Gehrichter nicht völlig überzeugt ist, dass ein Geher die Regel 230.1 vollinhaltlich erfüllt, soll er, wenn möglich dem Geher eine gelbe Kelle mit der Darstellung des Verstoßes zeigen. Einem Geher darf nicht durch denselben Gehrichter für das selbe Vergehen nicht ein zweites Mal eine gelbe Kelle
gezeigt werden. Der Gehrichter informiert den Gehrichterobmann nach dem Wettkampf darüber, welchen Gehern er eine gelbe Kelle gezeigt hat. | Der Begriff Warnhinweis wurde durch gelbe Kelle ersetzt |