Information der Kommission Kampfrichterwesen des LVS:

Zur Kampfrichterausbildung im LVS

Der Termin der Umsetzung der Beschlüsse des 11. Ordentlichen Verbandstages des LVS

         “Zur weiteren Entwicklung des Kampfrichterwesens im LVS”

rückt immer näher. Deshalb möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass die Meldungen der aktiven Kampfrichter durch den Kreiskampfrichterwart bis spätestens  30.11.2011 an die Geschäftsstelle des LVS zu erfolgen hat (Posteingang). Danach, spätestens jedoch ab 01.01.2012, wird die finanzielle Seite der Beschlüsse wirksam.

Eine Frage ist in der letzten Zeit dazu oft aufgetreten:

Wer zählt zu den Kampfrichtern in Sachsen?

Unabhängig davon, dass für die Durchführung der Wettkämpfe weitere Helfer unverzichtbar sind, werden im Sinne der Beschlüsse folgende Kriterien angesetzt:

  • Abgeschlossener Kampfrichter-Grundlehrgang.
  • Der Kampfrichter muss dem Kreiskampfrichterwart für den Einsatz in Kampfrichterfunktionen zur Verfügung stehen.
  • Der Kampfrichter muss in Kampfrichter-Funktionen ”auf dem Platz” an Wettkämpfen  teilnehmen.

In diesem Sinne können Einsätze als Sprecher, im Wettkampfbüro, bei Platzbau oder Siegerehrung, usw. also nicht gezählt werden. Für die Umsetzung der Beschlüsse bitten wir alle Vereine, sich mit dem zuständigen Kreiskampfrichterwart in Verbindung zu setzen.

Michael Idler, Kampfrichterwart des LVS
(aus
www.lvsachsen.de)

Wer ist Kampfrichter im LVS
LVS Kampfrichter
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letzte Veröffentlichung: 03.04.2012


  © Autor: Andreas Hansske, Dresden