Kampfrichter | Sicherheitsbestimmungen - ahasite.de

ahasite.de
Direkt zum Seiteninhalt

Kampfrichter | Sicherheitsbestimmungen

Kampfrichter
Sicherheit beim Wettkampf
Leichtathletik enthält nicht ganz ungefährliche Disziplinen. Wir Kampfrichter sorgen für Sicherheit.

Auf der Grundlage der beim DVfL der DDR geltenden Bestimmungen haben wir als AG Aus- und Fortbildung des Leichtathletikverbandes Sachsen uns 1992 bemüht, kurze und prägnante Bestimmungen herauszuarbeiten.

Diese Regelungen wurden vom Leichtathletikverband Sachsen verbindlich für alle Veranstaltungen des LVS festgelegt. Sie sind vom Ausrichter den teilnehmenden Vereinen, Kampfrichtern, Offiziellen und durch Aushang bekanntzugeben und durchzusetzen.
Sicherheitsbestimmungen
Im Interesse der Sicherheit der Wettkampfteilnehmer, der Kampfrichter und Offiziellen sind folgende Regeln zu beachten:


  1. Der Innenraum* bzw. die Wettkampfanlage** darf nur von unmittelbar am Wettkampf beteiligten Teilnehmern, Kampfrichtern und Offiziellen sowie Personen mit Innenraumberechtigung*** betreten werden.

  2. Alle Teilnehmer eines in Durchführung befindlichen Wettbewerbs dürfen die Wettkampfanlage nicht verlassen ohne sich beim Kampfgericht abzumelden.

  3. Der Aufenthalt im Innenraum und an den Wettkampfanlagen hat so zu erfolgen, dass keine Gefahren für Teilnehmer und andere Personen entstehen können. Insbesondere ist auch auf parallel ablaufende Wettbewerbe zu achten.

  4. An Wettkampfanlagen sind Schiedsrichter und Obleute des Kampfgerichtes weisungsberechtigt.

  5. Der Aufenthalt in der Gefahrenzone an Wurfanlagen ist nicht gestattet. Zu Wurfanlagen ist ein Mindestabstand von 5m einzuhalten (Wurfnetze, Kreisringe, Anlaufbereich, Wurfsektoren). Der ständige Aufenthalt neben Wurfsektoren ist nur den eingeteilten Kampfrichtern gestattet.

  6. Das Überschreiten des Rasenplatzes ist zu vermeiden. Der Aufenthalt innerhalb von Wurfsektoren während durchgeführter Wettbewerbe sowie das Durchschreiten der Wurfsektoren sind nicht gestattet.

  7. Würfe dürfen nur auf den Wurfanlagen unter Leitung des zuständigen Kampfgerichtes ausgeführt werden. Probewürfe außerhalb der Anlagen, Gymnastik mit Wurfgeräten und das Zurückwerfen von Wurfgeräten in Richtung Abwurf sind nicht gestattet.

  8. Würfe dürfen nur ausgeführt werden, wenn sich keine Personen im Wurfsektor aufhalten. Alle Personen im Gefahrenbereich der Wurfanlage haben Blickrichtung zum Abwurf zu halten und müssen ausreichenden Fluchtabstand zueinander und zu Hindernissen einhalten.

  9. Vor dem Betreten der Laufbahn bzw. von Anlaufbereichen von Weit- und Dreisprung, Hoch- und Stabhochsprung sowie Speer- und Ballwurf ist zu kontrollieren, dass keine Behinderungen anderer eintreten können. Es ist weiterhin darauf zu achten, dass keine Anlaufmarkierungen versetzt werden. Der Aufenthalt unmittelbar an Lauf- oder Anlaufbereichen ist nicht gestattet (Mindestabstand 5m).

  10. Bei Laufwettbewerben darf der Startbereich nur von den zum Start gerufenen Teilnehmern betreten werden. Der Zielauslauf ist weiträumig freizuhalten; der Aufenthalt im Zielbereich ist nur hinter dem Ende des Zielauslaufs gestattet. Seitlich im Zielbereich ist der Aufenthalt nur ab 5m hinter der Ziellinie und mit einem Mindestabstand von 5m zur Bahnkante gestattet.

  11. Das Ziel darf nur von Teilnehmern des laufenden Wettbewerbs durchschritten werden (Lichtschranken- Anlage).

  12. Sprünge dürfen nur ausgeführt werden, wenn das Kampfgericht die Wettkampfanlage für den bevorstehenden Versuch hergerichtet und und diese durch Flaggenzeichen freigegeben hat. Wurde die Anlage freigegeben, dürfen Anlauf- und Absprungbereich nur noch durch den Teilnehmer betreten werden.

  13. Geräte sind so zu lagern, dass sie keine Unfallgefahr darstellen. Sie müssen gut sichtbar sein und dürfen keine aufragenden Geräteteile besitzen, die bei einem Sturz auf das abgelegte Gerät Verletzungen verursachen können. Geräte sind außerhalb der Sicherheitszone um Lauf-, Abwurf- und Absprungflächen zu lagern.

  14. Unter Einfluss von Alkohol oder anderen die Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit beeinflussenden Mitteln stehende Personen dürfen Innenraum und Wettkampfbereiche nicht betreten.

  15. Die Benutzung von Mobiltelefonen, Tonwiedergabegeräten u.ä. sind im Innenraum und Wettkampfbereich nicht zulässig (Ablenkung).

*) Der Innenraum schließt alle innerhalb der Außenbegrenzung der Rundbahn liegenden Wettkampfanlagen ein.

**) Die Wettkampfanlage ist der Bereich, in welchem ein Wettbewerb ausgeführt wird. Sie schließt Anlauf-, Aufenthalts- und Sicherheitsbereich ein. Zur Gewährleistung der Ruhe an der Anlage ist ein angemessen großer Sicherheitsbereich festzulegen.

***) z.B. Presse/Foto/Film mit Innenraum- Erlaubnis
Sicherheit bei Cross- und Straßenläufen
Im Interesse der Sicherheit der Wettkampfteilnehmer, der Kampfrichter und Offiziellen sind folgende Regeln zu beachten:

  1. Bei Wettbewerben außerhalb einer Leichtathletikanlage auf öffentlichen Straßen und Wegen ist dafür Sorge zu tragen, dass Wettkämpfer und Offizielle durch den öffentlichen Verkehr (Fahrzeuge, Zuschauer) nicht gefährdet werden. Die zuständigen Behörden sind durch den Veranstalter über den Wettkampf zu informieren und für ggf. nötige Sperrungen ist Vorsorge zu treffen.

  2. Das Kampfgericht darf nicht in den öffentlichen Verkehr eingreifen, insbesondere auch nicht sich verkehrswidrig verhaltende Verkehrsteilnehmer zur Einhaltung von Verboten nötigen. Für diese Aufgaben muss der Veranstalter die Abstimmung mit den zuständigen Behörden herbeiführen und Polizei sowie Feuerwehr einsetzen.

  3. Insbesondere bei Cross- und Waldläufen ist sicherzustellen, dass die Wettkämpfer nicht direkt mit Zuschauern und Passanten in Berührung kommen können.

  4. Der Start-, Lauf- und Zielbereich darf nur von unmittelbar am Wettkampf beteiligten Teilnehmern, Kampfrichtern und Offiziellen betreten werden.

  5. Der Aufenthalt darin hat so zu erfolgen, dass keine Gefahren für Teilnehmer und andere Personen entstehen können. Insbesondere ist auch auf parallel ablaufende Wettbewerbe zu achten.

  6. Läufe, die mit technischen Hilfsmitteln ausgetragen werden (Inline Scater, Rollstuhlfahrer u.ä.) sind so zu planen, dass eine Überholung der Läufer nicht stattfinden kann.

  7. Im Wettkampfbereich sind Schiedsrichter und Obleute des Kampfgerichtes weisungsberechtigt, soweit dies nicht den öffentlichen Verkehrsraum betrifft.

  8. Vor dem Betreten des Laufbereiches ist zu kontrollieren, dass keine Behinderungen anderer eintreten können.

  9. Der Startbereich ist in notwendiger Breite anzulegen, um Verletzungen infolge von Rempeleien vorzubeugen. Er darf nur von den zum Start gerufenen Teilnehmern betreten werden. Der Zielauslauf ist weiträumig freizuhalten; der Aufenthalt im Zielbereich ist nur hinter dem Ende des Zielauslaufs gestattet. Seitlich im Zielbereich ist der Aufenthalt nur ab 5m hinter der Ziellinie und mit einem Mindestabstand von 5m zur Bahnkante gestattet.

  10. Das Ziel darf nur von Teilnehmern des laufenden Wettbewerbs durchschritten werden. Es ist sicherzustellen, dass das Ziel schnell und ausschließlich in Laufrichtung verlassen wird.

  11. Unter Einfluss von Alkohol oder anderen die Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit beeinflussenden Mitteln stehende Personen dürfen den Wettkampfbereich nicht betreten.

  12. Die Benutzung von Mobiltelefonen, Tonwiedergabegeräten u.ä. ist im Wettkampfbereich nicht zulässig (Ablenkung).
Sicherheitsbestimmungen des DLV
Am 21.01.2013 hat auch der DLV eine mehrteilige Sicherheitsbelehrung herausgegeben.
Seite 1 beinhaltet eine Anleitung, die weiteren Seiten die Einzelbelege für Lauf, Sprung, Wurf und sonstige Mitarbeiter.
Für die Verwendung bitte die Seiten einzeln so oft ausdrucken, wie benötigt.

ahasite.de  *** Copyright © ahasite.de *** Alle Rechte vorbehalten ***

Diese Website verwendet ausschließlich technisch notwendige Cookies.
Kopieren von Inhalten -auch auszugsweise- ist ohne ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.
Zurück zum Seiteninhalt